Leitbild & Satzung
Unser Leitbild
Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Ruhr e.V. bildet mit allen seinen Unternehmensbestandteilen eine Einheit. Gleichzeitig ist er Teil der Gesamtstruktur des ASB in Deutschland.
Wir sind ein Verband aus Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen. Die Erwartungen und Anforderungen, die Menschen an uns stellen, bilden den Maßstab für Art, Umfang und Qualität unserer Angebote im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir haben den Anspruch, durch unsere Leistungen Selbständigkeit zu fördern und zu erhalten.
Wir entwickeln neue Lösungen und gehen neue Wege. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich engagiert, selbständig und verantwortlich an den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen.
Wir gründen unsere Zusammenarbeit auf Kompetenz, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit.
Wir setzen uns aktiv für eine Gesellschaft ein, die Integration, Toleranz und ein solidarisches Miteinander als Grundprinzipien des Zusammenlebens versteht.
Die Umsetzung dieser Leitsätze steht unter dem Grundprinzip eines wirtschaftlichen Umgangs mit vorhandenen Mitteln.
Aus der Satzung:
Zur Orientierung nachfolgend einige Auszüge aus der Satzung des Regionalverbandes. Eine komplette Satzung finden Sie auf der Downloadseite.
§ 2
Aufgaben
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1. Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung; Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit; Zusammenarbeit mit anderen regionalen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen; Kooperation mit den Trägern der öffentlichen Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens; Mitwirkung in der Sozialplanung; Erprobung neuer Hilfemöglichkeiten.
2. Mitarbeit bei der öffentlichen Daseinsvor- und Daseinsfürsorge durch Übernahme von Aufgaben im Rettungswesen, Sanitätsdienst, Gesundheitswesen und im Bevölkerungsschutz.
3. Planung, Durchführung und Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Sozialen Diensten und Einrichtungen, insbesondere:
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4. Planung, Durchführung und Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären psychosozialen Diensten und Einrichtungen, insbesondere:
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5. Planung, Durchführung und Betrieb von Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere:
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6. Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder und der Mitarbeiter für alle satzungsgemäßen Aufgabenbereiche
7. Durchführung von Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung der Bevölkerung, Unterhaltung von Weiterbildungseinrichtungen. Breitenausbildung im Bereich Erste-Hilfe, Sanitäter und Bevölkerungsschutz.
8. Betrieb von Kleiderkammern
9. Aufbau und Unterstützung einer Kinder- und Jugendorganisation (Arbeiter-Samariter-Jugend) zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative. Förderung der Kinder- und Jugendhilfe.
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt. Die Mitgliedschaft kann von natürlichen Personen erworben werden.
(2) Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
(3) Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand, der darüber entscheidet, zu beantragen. Sie gilt gleichzeitig für den Landesverband und für den Bundesverband.
(4) Vereine, Gesellschaften, Organisationen und sonstige juristische Personen, können auf Antrag nur als korporative Mitglieder durch den Vorstand des Regionalverbandes aufgenommen werden. Korporative Mitglieder nehmen an den Haupt- und Mitgliederversammlungen durch einen Beauftragten ohne Stimmrecht teil. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit dreimonatiger Frist zu jedem Monatsende gekündigt werden. Sie endet außerdem bei Auflösung des Korporativen Mitglieds. Ein Mitgliedsbeitrag und dessen Höhe können gesondert vereinbart werden. Die Rechte und Pflichten der korporativen Mitglieder sind in diesem Absatz abschließend geregelt.
§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Mitglieder können aktiv tätig werden.
(2) Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt. Nur voll geschäftsfähige Mitglieder, die nicht hauptamtlich im Regionalverband tätig sind, sind für die Funktion des Vorstandes und der Kontrollkommission wählbar.
(3) Mitglieder genießen im Dienst des ASB Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge.
(4) Wechselt ein Mitglied seinen Wohnsitz, bleibt es Mitglied des Ortverbandes, sofern es nicht erklärt, Mitglied des für den neuen Wohnsitz zuständigen Regionalverbandes zu werden.
(5) Das Mitglied hat zur Finanzierung der Tätigkeit des ASB Beiträge zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird von der Bundeskonferenz festgesetzt. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen
§ 8
Organe
Organe sind:
1. Die Hauptversammlung im Sinne des § 32 BGB
2. Der Vorstand
3. Die Kontrollkommission
4. Geschäftsführung
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